Was wissen sie?
Ein Onlinedienst für Auskunftsbegehren in der Schweiz. Anfragen erstellen, als PDF herunterladen oder per Post versenden lassen.
- Projekt
- Onlinedienst für Schweizer Auskunftsbegehren
- Beitrag
- Produktkonzept · Interaction Design · Prototyping
- Technologien
- TanStack Start · React · TypeScript · Cloudflare Workers · Cloudflare D1 · Cloudflare R2 · Primer · pdf-lib · Stripe · Pingen
Das Auskunftsrecht im Alltag nutzen
Das Schweizer Datenschutzrecht gibt Ihnen das Recht zu erfahren, welche Personendaten Unternehmen, Organisationen und Behörden über Sie bearbeiten. Um davon Gebrauch zu machen, müssen Sie ein Auskunftsbegehren an die jeweils verantwortliche Stelle richten.
Mit «Was wissen sie?» haben wir einen Onlinedienst entwickelt, der Sie dabei unterstützt. Sie erstellen Ihr Begehren in wenigen Schritten und können es bei Bedarf auch drucken und per Briefpost verschicken lassen.
Von der Suche zum fertigen Brief
Zuerst suchen Sie die gewünschte Organisation im Schweizer UID-Register und wählen sie als Empfängerin aus. Danach erfassen Sie Ihren Namen und Ihre Postadresse. Eine Suche nach Schweizer Adressen hilft bei der Eingabe.
Bei Bedarf ergänzen Sie Angaben wie Ihre E-Mail-Adresse, Handynummer oder Kundennummer, damit die Organisation Sie zuordnen kann. Auch eine Ausweiskopie lässt sich beifügen. Angaben, die zur Identifikation nicht nötig sind, können Sie darauf schwärzen.
In der Vorschau prüfen Sie den fertigen Brief und können Ihre Angaben vor dem Versand ergänzen oder korrigieren.
Als PDF herunterladen oder per Post verschicken
Sie können das Begehren als PDF herunterladen, ausdrucken und selbst verschicken. Alternativ übernimmt «Was wissen sie?» gegen Bezahlung den Druck und den Postversand. Zur Wahl stehen A-Post Plus und Einschreiben, damit die Zustellung dokumentiert ist.
Auf Verantwortliche in der Schweiz ausgerichtet
Der Dienst richtet sich derzeit an Personen in der Schweiz und unterstützt Begehren an Verantwortliche mit einem Eintrag im Schweizer UID-Register. Dieses erfasst viele, aber nicht alle Unternehmen, Organisationen und Behörden.
Für ausländische Onlinedienste ist eine Schweizer Tochtergesellschaft häufig nicht die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Ein Eintrag im Register allein bedeutet deshalb nicht, dass sie die richtige Empfängerin ist. Personen im Ausland werden bislang nicht direkt unterstützt.
Rechtsanwalt Martin Steiger unterstützte uns bei datenschutzrechtlichen Fragen rund um den Dienst. In seinem Beitrag über «Was wissen sie?» beschreibt er den Ablauf und die derzeitigen Grenzen des Angebots.